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   RG, 04.06.1902 - Rep. V. 105/02   

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https://dejure.org/1902,255
RG, 04.06.1902 - Rep. V. 105/02 (https://dejure.org/1902,255)
RG, Entscheidung vom 04.06.1902 - Rep. V. 105/02 (https://dejure.org/1902,255)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1902 - Rep. V. 105/02 (https://dejure.org/1902,255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Inwieweit finden in Elsaß-Lothringen auf den Tagebau auf Eisenerz die bergrechtlichen Vorschriften Anwendung? 2. Unterliegt der Anspruch des Eigentümers auf Beseitigung der Beeinträchtigung seines Eigentumes (§ 1004 B.G.B.) der Einschränkung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tagebau auf Eisenerz. Eigentumsfreiheitsklage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.12.1995 - V ZR 9/94

    Begriff des Störers bei Bodenverunreinigungen

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 51, 408, 411: abgerutschte Schutt- und Gesteinsmassen; RGZ 127, 29, 35: auf Bahndamm übergreifender Haldenbrand) und der des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa Senatsurt. v. 22. März 1966, V ZR 126/63, WM 1966, 643 ff: in das Grundwasser eingeschwemmtes Sulfat; BGHZ 49, 340, 348: angeschwemmte Sandmassen; BGHZ 110, 313, 315: Milchpulver; BGHZ 111, 158, 163: Schrotblei).
  • OLG Koblenz, 02.05.2003 - 10 U 460/02

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung ggü. einzelnen Prozessbeteiligten

    Dass § 301 ZPO ausdrücklich eine Regelung für den Erlass eines Teilurteils enthält, sich indes eine vergleichbare Regelung in § 522 ZPO nicht findet, steht dem nicht entgegen (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 105/02; vgl. auch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 ZPO Senatsbeschluss vom 20.2.2003 VersR 2003, 658).
  • RG, 05.02.1931 - V 204/31
    Das ist besonders dann der Fall, wenn Anlagen errichtet worden sind, von denen unter dem Spiel der Naturkräfte Beeinträchtigungen fremden Eigentums ausgehen, so etwa in den Fällen Gruchot Bd. 54 S. 156, Seuffert 's Archiv Bd. 60 S. 103, RGZ 51 S. 408, wo Teile künstlicher Aufschüttungen unter dem Einfluss der Witterung auf Nachbargrundstücke abgerutscht waren, oder im Fall JW 1910 S. 654 Nr. 13, wo sich in einem künstlich angelegten Teich Frösche angesiedelt hatten, durch deren überlautes Quaken Eigentümer von Nachbargrundstücken gestört wurden.
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